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Kaufmännische Berufe besitzen spezielle Bezeichnungen,
die sich von den handelsrechtlichen Bezeichnungen unterscheiden.
Bis ins 19. Jahrhundert trugen meist nur selbstständige Unternehmer die Berufsbezeichnung Kaufmann, später wurden zunehmend auch Angestellte als Kaufmann geführt. In der Vergangenheit war der Kaufmann lediglich ein gewöhnlicher Händler, wohingegen sich der Kaufmann heutzutage juristisch und vom Ausbildungsweg von einem Händler unterscheidet. Das klassische Bild des Kaufmanns, der unter anderem Händler im eigenen Laden oder Geschäft ist, ist heutzutage nur noch im Groß- und Einzelhandel gegeben.
Der Kaufmann beschäftigt sich gemeinhin mit Kalkulation, Rechnungswesen, Logistik, Gütertransport, Lagerhaltung und Marketing.Kaufleute handeln kaufmännisch, nach kaufmännischen Prinzipien und mit kaufmännischen Methoden, also vor allem wirtschaftlich – daher werden diese Berufe auch kaufmännische Berufe genannt.Genauer gesagt wirtschaften sie im Rahmen des Unternehmens betriebswirtschaftlich und unternehmensübergreifend volkswirtschaftlich. Bei Handelsberufen, die traditionell zu den White-Collar-Berufen zählen, findet keine Unterscheidung zwischen einem Arbeiter und einem Angestellten statt.